Die Rechtfertigung des Regierungspräsidiums


 

Am 8.Dezember 2001 genehmigt das Redierungspräsidium Freiburg den
"Frachtflughafen Lahr". Ein Teil der Begründung ist lesenswert.



In der Genehmigung findet sich auf den Seiten 13 ff. des Schriftsatzes die Genemigungsrechtfertigung des RPīs. Hier ein Zitat aus Absatz 1 (Seite 14) :


 

"Bedenken gegen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Flugplatz GmbH bestehen nicht."

 
Die Zeitungsberichte vor und besonders nach der Genehmigung sagen etwas ganz anderes. Hier einige Auszüge aus der lokalen Presse :
  • LZ-Überschrift 8.2.01 : "Die Hintergründe der Flugplatz-Krise"
  • LZ 24.2.01 "Der Luftpost-Jahresumsatz ging in Lahr um 28 Prozent zurück. Sonstige Luftfracht wurde nicht befördert" (in 2000)
  • LZ-Überschrift 31.3.01 "Fragezeichen hinter Wiggins"
  • LZ 10.4.01 "Wiggins hüllt sich in Schweigen"
  • usw ........
Die Berichte können Sie im »Archiv« und unter »Aktuelles« nachlesen

Nun drängt sich doch die Frage auf :


 

Wie kommen die Regierungspräsidiums-Mitarbeiter Multhoff, Moll, Ast, usw. nur zu Ihrer Rechtfertigung?