Häuslebauer: Aufgepasst !!!


 

Aus einer Baugenehmigung der Stadt Lahr im Mai 2000



Mit welchen Methoden die Stadt Lahr bei Vergabe von Baugrundstücken und anschließenden Baugenehnmigungen vorgeht, zeigt folgendes Beispiel:

Im Februar 2000 kaufte ein Bürger ein Grundstück im neuerschlossenen Baugebiet "Schulgarten" in Lahr-Hugsweier von der Stadt Lahr . Über die Lärmproblematik in diesem Gebiet wurde seitens der Verkäuferin nicht informiert. Natürlich wollte der Bürger nun bald ein Haus auf seinem Grundstück bauen. Im Mai 2000 erhielt er dafür die erforderliche Baugenehmigung der Stadt Lahr. Die Freude war groß. Doch als er einige Tage später die Genehmigung genauer durcharbeitete, fand er einen Absatz im "Kleingedruckten", der ihn mit einem Schlag um einen fünfstelligen Betrag ärmer machte. Hier der unglaubliche Absatz :


 

Hinweis:
(HI200)Der Bauherr wird hierdurch darauf hingewiesen, daß jetzt und in Zukunft mit Belästigungen durch den Flugbetrieb zu rechnen ist, er sein Bauvorhaben in Kenntnis dieser möglichen Beeinträchtigung durchführt und somit Rechtsansprüche gegen den Bund sowie gegen das Land Baden-Würrtemberg, die mit Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen.

 
Für den Bauherren gab es nun kein Zurück mehr: er musste bauen! Auch mit der Angst , dass er Nachts nicht mehr in seinem neuen Haus ruhig schlafen kann und dass sein noch nicht einmal gebautes Haus schon an Wert verliert. Hätte er nach der Genehmigung alles rückgängig gemacht, wäre ihm ein Schaden von ca. DM 30000.- entstanden.


 

Da eine faire, frühzeitige und offene Information durch die Stadt Lahr nicht stattfand, sind alle neuen Bürger (über 200) schlichtweg "überīs Ohr" gehauen worden.