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vom 14. November 2009 , Lahrer Zeitung
"Flugplatz braucht Zollstatus"
Landeswirtschaftsminister Pfister appeliert an den neuen Bundesfinanzminister Schäuble
Stefan Maier
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Lahr. Schützenhilfe aus Stuttgart für den Lahrer Flugplatz: Baden-Würrtembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, seine bisher ablehnende Haltung zum Zollstatus für den Black Forest Airport zu überdenken. In einem Schreiben hat Pfister den neuen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gebeten, sich persönlich dieser Angelegenheit anzunehmen. "Ein Zollstatus für den Airport Lahr stärkt den Logistikstandort, weil nur so auf einem Flughafen außereuropäischer Frachtverkehr ohne weitere Genehmigung abgewickelt werden kann", begründet Pfister. Eine der dynamischsten logistischen Supportregionen in Baden-Würrtemberg sei die Region Südlicher Oberrhein, und hier insbesondere die Ortenau, schreibt Pfister an Schäuble. Mit den "Black Forest Airport & Businesspark" in Lahr liege in dieser Region die derzeit größte verfügbare Logistikfläche in Baden-Würrtemberg. "Dem Flugplatz Lahr wird bisher leider vom Bundesfianzministerium die Zolllizenz verwehrt", schreibt Pfister. Der Zollstatus sei aber ein wesentliches Element, um das Flughafenareal dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich betreiben zu können. Da innereuropäische Frachtflüge keine entscheidende Rolle spielten, sei dei Frachtlizenz für einen Frachtflughafen von grundlegender Bedeutung. "Dem weiteren Betrieb und der Entwicklung des Flughafens Lahr messe ich große Bedeutung nicht nur für die Region, sondern für den Standort Baden-Würrtemberg bei", so Pfister. Die Bemühungen, weiter Ansiedlungen auf dem Flughafengelände erfolgreich zu realisieren, würden durch den Status eines Zollflughafens sicherlich erleichtert, so Pfister. Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller begrüßt es, dass sich der wirtschaftsminister öffentlich und eindeutig für den Flugplatz Lahr einsetzt und auch auf das Potential und die Standortvorteile von Lahr hinweist. Mit Pfister mache ein hochrangiger Landesvertreter deutlich, dass die Erteilung der Zolllizenz für den Lahrer Frachtflughafen ein notwendiger Schritt für einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Betrieb sei und auch die logische Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August. Das Gericht hatte festgestellt, die Versagung des Zollstatus stelle einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar. Seit Jahren kämpft des Flugplatz dafür, seine Frachtfluglizenz voll ausschöpfen zu können: Für Waren, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden sollen, ist eine Zollabfertigung notwendig. So sind unter anderem regelmäßige Frachtflüge aus Südafrika am fehlenden Zollstatus gescheitert. Das Bunndesfinanzministerium hat Lahr im Mai 2008 zwar "schnelle Einzelfallentscheidungen" von Frachtflügen zugesagt, der Flugplatz besteht jedoch auf Planungssicherheit: Man brauche einen rechtssicheren Status, um nicht mehr vom "Good Will" abhängig zu sein, so Geschäftsführer Axel Großmann. |
