BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 29. September 2009   ,         Badische Zeitung


 

Wird Lahr doch noch Zollflugplatz?

Steigen die Chancen für Lahr, als Zollflugplatz doch noch in die Gänge zu kommen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nährt entsprechende Hoffnungen der Flugplatzbetreiber.

bko

 

Überraschender Erfolg für den Flughafen Lahr: Er hat im Streit um seine Anerkennung als Zollflugplatz einen Etappensieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Das Karlsruher Gericht hob nach einem gestern veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Oktober 2007 auf, das dem Betreiber "Black Forest Airport Lahr" die Aufnahme in die Liste der Zollflugplätze versagt hatte. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun erneut über den Fall entscheiden.

Der Ausgang des Verfahrens ist aber offen. Die Einstufung als Zollflugplatz ist Voraussetzung dafür, dass auf einem Flughafen außereuropäischer Frachtverkehr ohne weitere Genehmigung abgewickelt werden darf. (Az: 1 BvR 3275/07 – Beschluss vom 31. August 2009).

BVG: Berufsfreiheit der Flugplatzbetreiber wird verletzt

Nach den Worten der Verfassungsrichter verletzt das BFH-Urteil die Berufsfreiheit des Flughafenbetreibers. Denn das Gericht habe die Auswirkungen seines Urteils auf den Betrieb des Flughafens nicht ausreichend geprüft. Die Entscheidung über den Status als Zollflugplatz bestimme die Rahmenbedingungen für Art und Umfang des Flughafenbetriebs. Weil aber der Bundesfinanzhof die Reichweite des Grundrechts auf Berufsfreiheit völlig ausgeblendet habe, müsse das Gericht die Prüfung nachholen. Allerdings machte das Karlsruher Gericht in seiner Entscheidung deutlich, dass damit noch keine Vorentscheidung zugunsten des Flughafenbetreibers verbunden ist.

Die erste Kammer des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht unter demVorsitz von Präsident Papier erläutert daneben, dass im konkreten Fall Lahr ein nachhaltiger konkreter Bedarf für die Abwicklung von Frachtverkehr mit Drittländern bisher noch nicht zu Tage getreten sei, sich angesichts der rechtlichen Einschränkungen aber auch nicht ohne weiteres entfalten konnte.

Axel Großmann: "Wir sind mit der Entscheidung sehr zufrieden

In den vergangenen Monaten musste sich der Flughafen Lahr auf eine Zusage der Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium verlassen, dass auf Anfrage vom Bund Zollbeamte für den Flughafen Lahr abgestellt werden, wenn hier ein Bedarf besteht. BFAL-Geschäftsführer Axel Großmann erklärte dazu auf Anfrage, dass er mit dem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sehr zufrieden sei. Häme liege ihm aber fern. Mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung habe der Lahrer Flughafen wieder eine realistische Chance, die Möglichkeit des Zollflughafens wahrzunehmen. Man habe Rechtssicherheit und sei nicht mehr auf den Goodwill einer Bundesbehörde angewiesen. Auch wenn jetzt der Bundesfinanzhof erneut entscheiden müsse, womit der Ausgang tendenziell unsicher sei, sehe man sich doch auf dem Weg zu einer Rechtsnorm und müsse sich nicht mehr auf ein willkürliches Ermessen des Bundesfinanzministeriums stützen. Er sei deshalb sehr glücklich über die vergleichsweise schnelle Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde sei vor 21 Monaten eingereicht worden, um die Rechtskraft des Urteils des Bundesfinanzhofs zu verhindern.

 
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