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vom 16. Februar 2006 , Mittelbadische Presse
Pfister: Flugplatz Lahr muss Lizenz erhalten
Wirtschaftsminister bewertet Pläne des Investors als »vernünftige Regelung«
Von: Rüdiger Klausmann
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Jubel bei den Verantwortlichen des Flugplatzes Lahr: Gestern wurden die entscheidenden Weichen für eine schnelle Erteilung der eingeschränkten Passagierfluglizenz (für Touristen des Europa-Parks Rust) gestellt. Lahr/Offenburg. Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) erklärte gestern beim Redaktionsbesuch der Mittelbadischen Presse, dass eine positive Entscheidung in Sachen Lahrer Passagierflug unmittelbar bevorstehe.Unterdessen kündigte Martin Rey, Europa-Direktor des Flugplatzeigners Babcock & Brown, gegenüber der Mittelbadischen Presse an, dass das von der Landesregierung nachgeforderte Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Passagierflügen mit dem Ziel »Europa-Park« Ende dieser Woche beim Regierungspräsidium eingereicht werde. Rey: »Bis Freitag sind sämtliche Unterlagen in Freiburg.« Darin will Babcock & Brown nachweisen, dass die beantragte Sonderfluggenehmigung neue Arbeitsplätze in der Region schaffen und den Tourismus ankurbeln wird.Für Wirtschaftsminister Ernst Pfister ist klar, dass das Dauerthema damit endlich vom Tisch kommt: »Es hat in Lahr einige Zeit gebraucht, bis der richtige, kompetente Investor vorhanden war. Das ist keine einfache Geburt. Doch jetzt steht die Geburt unmittelbar bevor«, so Pfister gegenüber unserer Zeitung. Der Wirtschaftsminister, der die Pläne von Babcock & Brown als »vernünftige Regelung« bezeichnete, versprach, dass er sich im Kabinett für Lahr stark machen wolle.Nach Informationen der Mittelbadischen Presse wird er dabei kaum Überzeugungsarbeit leisten müssen, da sich für eine eingeschränkte Passagierfluglizenz eine deutliche Mehrheit im Kabinett findet.Martin Rey geht davon aus, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) an seinem Versprechen festhalte, noch vor Fasnacht (23. Februar) eine Entscheidung zu verkünden. Rey versichert, dass Babcock & Brown bei einer Erteilung der beschränkten Lizenz den Antrag auf eine unbeschränkte Passagierfluglizenz beim Bundesverwaltungsgericht zurückziehen werde. |
