Archiv
vom 10. Februar 2006 , Badisches Tagblatt
Söllingen fordert Akteneinsicht
Von Christa Hoffmann
|
Baden-Baden/Lahr - Der Aufsichtsrat der Baden-Airpark-GmbH in Söllingen lehnt eine Passagierfluglizenz für den Black Forest Airport in Lahr ab. Einer der Gründe ist, dass das Gremium nach eingehender Prüfung keine rechtliche Möglichkeit sieht, eine dauerhaft beschränkte Passagierfluglizenz vertraglich zu vereinbaren, wie sie vom LahrInvestor Babcock&Brown ins Gespräch gebracht worden ist. Das teilte der Baden-Airpark gestern mit. Außerdem fordert der Aufsichtsrat, um eine genauere Beurteilung der Sachlage vornehmen zu können, eine Offenlegung aller relevanten Dokumente wie beispielsweise den Antrag von Babcock&Brown auf eine beschränkte Passagierfluglizenz sowie der Gutachten der Landesregierung in Stuttgart. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende, der ehemalige Verkehrsminister und CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten auch die Landtagsabgeordneten bisher keine Kenntnis der Unterlagen. Dies sei aber schon jetzt in der Phase der politischen Bewertung gerade auch im Hinblick auf den Mitwirkungsvorbehalt des Landtags erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Aber auch der Baden-Airport benötige im Rahmen seiner Beteiligung im Verwaltungsverfahren alle relevanten Informationen. Wie berichtet, stehen sich im Streit um eine Passagierfluglizenz für den bisherigen Frachtflughafen in Lahr Politik und Wirtschaft in Nord- und Südbaden derzeit unversöhnlich gegenüber. Eine begrenzte Genehmigung für den Black Forest Airport könnte nach Ansicht der nordbadischen Kommunen und Kreise, die zu einem Drittel an dem Baden-Airpark beteiligt sind, der Einstieg in einen weiteren vollwertigen Regionalflughafen am Oberrhein sein. Eine Entscheidung hat Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bis Ende Februar angekündigt. Der Aufsichtsrat erkennt den breiten politischen Konsens, dass es keinen Regionalflughafen in Lahr geben soll, ausdrücklich an. Allerdings bezweifelt er die Glaubwürdigkeit der Argumentation der LahrBetreiber, quasi nur als Werksflughafen für den Europa-Park in Rust dienen zu wollen. Und zwar, weil die vom FlughafenVorbesitzer eingereichte, erfolgreiche Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bisher nicht zurückgezogen wurde. Diese richtet sich gegen die Nichterteilung der beantragten uneingeschränkten Passagierfluglizenz. Wie berichtet, läuft derzeit ein vom Land beantragtes Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das nicht vor dem Spätsommer entschieden sein wird. Wenn der Black Forest Airport wirklich nur eine Teillizenz wolle, müsse er aber auf das Begehren vor Gericht verzichten, meint der Aufsichtsrat. Für fragwürdig hält er zudem, dass "zeitgleich in Anzeigen von Lahr auch für die Förderung des Schwarzwaldtourismus geworben wird" und von einer angestrebten Passagierzahl von mehr als einer Million die Rede ist. Außerdem hat ein Sonderflughafen nach Auffassung des Aufsichtsrats, "üblicherweise maximal mehrere 10000 Passagiere". Die fehlende Begrenzung auf die Saison des Europa-Parks verschärfe zudem die Bedenken, "weil damit offenbar anderen Verkehrszwecken der Weg geebnet werden soll". Weiter stellt das Gremium die Frage, wer denn kontrolliere, ob die Passagiere auch wirklich alle in den Freizeitpark wollten. Eine Selbstbegrenzung auf die Bedienung des Europa-Parks, die nicht kontrollierbar wäre, verfehle jedoch ihren Zweck. Aus juristischen Gründen kann das Land - wie berichtet - keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Antragsteller auf eine begrenzte Passagierfluggenehmigung schließen, die den Verzicht einschließt, später eine Volllizenz zu beantragen. Wer aber sollte der Partner einer privatrechtlichen Vereinbarung sein? Nach Ansicht des Aufsichtsrat gibt es keinen. Und was passiert, wenn es zu einem Betreiberwechsel kommt oder sich der Flughafen nicht entwickelt? Das Gremium fürchtet, dass in diesen Fällen die Zusage, es bei einer Teillizenz zu belassen, auf dem Spiel stünde. Fazit des Aufsichtsrats: Bislang sei die von der Politik angekündigte Linie, in Lahr nichts zu tun, was dem Baden-Airport schade, nicht umsetzbar, heißt es in der Erklärung. |
