BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 30. September 2005   ,         Badische Zeitung


 

Land gewinnt im Rechtsstreit zum Flugplatz

Revisionsverfahren erzwungen

(bko)

 

LAHR (bko). Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern dem Land Baden-Württemberg Recht gegeben und in Sachen Passagierfluggenehmigung den Weg für eine Revision freigemacht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem Land die Revision verweigert, wogegen das Land Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegte und damit auch erfolgreich war.

Damit ist das Revisionsverfahren auf den Weg gebracht worden, in dem das Bundesverwaltungsgericht überprüfen wird, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg das dem Land auferlegt hatte, über die beantragte Passagierfluggenehmigung neu und für Lahr positiv zu entscheiden Bestand hat oder nicht. Das Revisionsverfahren bietet Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an die Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen (Änderungs-) Genehmigung nach Paragraph 6 der Luftverkehrsordnung weiterer Klärung zuzuführen. Mit der Zulassung der Revision ist noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Revisionsverfahrens gefallen. Die grundsätzliche Bedeutung sei dann gegeben, wenn die Streitsache höchstrichterlich noch nicht geklärte Fragen von allgemeiner Tragweite aufwirft.

OB Müller: Statt rotem Teppich gibt es Reißnägel vom Land für Investoren

Wir werden das Gerichtsverfahren respektieren müssen. Aber es fokussiert sich immer deutlicher, dass das Land, dass Innen- und Verkehrsministerium und der Ministerpräsident fast blind vor Angst vor einem Flughafen Lahr sind, der an den Markt kommt“, kommentierte gestern Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller. Statt einem neuen Investor aus einem anderen Kontinent einen roten Teppich auszurollen, gibt es vom Land Reißnägel. Es sei traurig und beschämend, dass man stets behaupte, Deutschland, Baden-Württemberg, seien offene wirtschaftlich ambitionierte Länder und dann so handle. Das Geschehen beim Flugplatz Lahr sei ein Paradebeispiel für die Diskrepanz zwischen politischen Aussagen und realem Handeln.

Rechtsanwalt Grell: Verzögerung von sechs bis neun Monaten

Rechtsanwalt Frank Grell verwies auf neue Verzögerungen von sechs bis neun Monaten. Wir werden aber den Kampf fortsetzen, bekräftigte er. Wir hatten ein anderes Ergebnis erhofft, aber enttäuscht bin ich nicht wirklich. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Begründung nicht darauf abgehoben, dass vom Verwaltungsgerichtshof juristische Fehler gemacht wurden. Das sei schon einmal sehr positiv.

Positiv für das Land, das sagt dagegen Innenminister Heribert Rech. Mit dem Beschluss aus Leipzig sind wir einen guten Schritt weitergekommen, deshalb begrüße das Land die Entscheidung. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes konnten wir nicht hinnehmen. Es hätte über den Einzelfall Lahr hinaus weit reichende Einschränkungen der Planungshoheit des Landes bedeutet, der planerische Gestaltungsspielraum wäre faktisch auf Null reduziert, so Rech.

 
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