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vom 1. März 2005 , Badisches Tagblatt, Baden-Baden
Zukunft des Lahrer Flughafens wieder offen
Von Christa Hoffmann
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Mannheim/Lahr - Dem Baden-Airport in Söllingen droht doch noch Konkurrenz aus dem Süden: In der seit Jahren währenden turbulenten Auseinandersetzung um eine Passagierfluglizenz für den Airport Lahr hat der Kläger neuen Aufwind bekommen. Das Regierungspräsidium in Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde muss erneut über den Antrag des Flughafenbetreibers entscheiden, der dort Großflugzeuge starten und landen lassen will. Das hat gestern der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden und damit der Black Forest GmbH, Tochter der britischen Plane Station Group (PSG), überwiegend Recht gegeben. Das Stuttgarter Verkehrsministerum teilte mit, dass das Urteil nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung am 24.Februar keine Überraschung mehr sei. Vor einer Bewertung müsse jedoch die Urteilsbegründung abgewartet werden. Sehr zufrieden mit dem Urteil ist der Lahrer Oberbürgermeister Wolfgang Müller, die Baden-Badener Landtagsabgeordnete Ursula Lazarus (CDU) reagiert dagegen betroffen. Keinen Grund zur Freude sieht auch der Baden-Airport in Söllingen. Zur Vorgeschichte: Der damalige Betreiber des Verkehrslandeplatzes und Fracht-Sonderflughafens beantragte im Dezember 2002 die Genehmigung für den Betrieb eines Verkehrsflughafens. Diesen Antrag lehnten die Landesregierung und das Regierungspräsidium im August 2004 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im Hinblick auf die Airports in Basel, Mulhouse, Straßburg und Söllingen kein Bedarf für einen weiteren Verkehrsflughafen bestehe. Diese Entscheidung hat nun der für das Luftverkehrsrecht zuständige 8. Senat aufgehoben, da sie rechtswidrig sei. Unter anderem, weil die für das Vorhaben sprechenden Belange des Klägers und des Ortenaukreises "nicht hinreichend in den Blick genommen und gewichtet wurden". Auch sei die Frage, ob ein Bedarf für den Flughafen besteht, mit einer nicht tragfähigen Begründung verneint worden. Eine Bedürfnisprüfung dürfe nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, bestehende Flughäfen vor Konkurrenz zu schützen. Auch Planungen des Landes stünden einer Genehmigung nicht in der Eindeutigkeit entgegen, die für eine Ablehnung zu fordern sei, heißt es weiter. Wie das Gericht über die Landesplanung hinweggeht, erschreckt die Landtagsabgeordnete Lazarus. Dann sei es ja müßig, sich über den Generalverkehrs- und den Landesentwicklungsplan Gedanken zu machen, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb habe die Entscheidung für sie auch eine grundsätzliche Bedeutung, da sie wesentliche Grundsätze der Raumordnung verletzt sehe. Oberbürgermeister Müller sieht sich in seiner Ansicht bestätigt, dass die Landesregierung in Stuttgart mit ihrer Stellungnahme gegen Lahr "auf dem Holzweg war". Dass das Land drei Viertel der Kosten für den Rechtsstreit übernehmen müsse, sei für ihn ein weiteres Indiz dafür, dass wichtige Aspekte bei dem ablehnenden Bescheid ausgeblendet worden seien. Er rechne noch vor der Sommerpause fest mit einer Passagierfluglizenz und mit Aufnahme des Flugbetriebs im Herbst 2005. Noch keinen Grund zur Nervosität sieht der Baden-Airport. Flughafenbereichsleiter Markus Mußler verweist auf die hohen Investitionen, die Lahr leisten müsse, um die Auflagen des neuen Luftsicherheitsgesetzes zu erfüllen. Außerdem bedeute eine Lizenz nicht gleich, dass man "Flugzeuge und Passagiere auf dem Hof" habe. Laut Gerichtssprecher in Mannheim gebe es keine zeitliche Vorgabe dafür, bis wann das Regierungspräsidium erneut entschieden haben muss. Man könne aber von drei Monaten ausgehen. Die schriftliche Urteilsbegründung werde in etwa drei Wochen vorliegen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen können die Beteiligten Beschwerde einlegen. |
