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vom 25. Februar 2005 , Badische Zeitung
Senat beint Ablehnung aus
VGH misst den Gründen für eine Ablehnung der Passagierflüge rechtlich wenig Bedeutung bei
Von unserem Redakteur Manfred Dürbeck
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LAHR/MANNHEIM. Der 8. Senat des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts hat in seiner gestrigen Sitzung keinen Zweifel daran gelassen, dass es den Argumenten des Regierungspräsidiums für eine Ablehnung der Passagierfluglizenz auf dem Black Forest Airport Lahr (BFAL) rechtlich nur geringe Bedeutung beimisst. Es sei nicht Aufgabe einer Genehmigungsbehörde, Konkurrenzschutz zu betreiben, schrieb das Gericht den Vertretern der Freiburger Behörde ins Stammbuch. Am Montag will der Senat seine Entscheidung verkünden. Im Zentrum der juristischen Wertung stand, wie erwartet, die strittige Frage des Bedarfs für den BFAL. Dazu äußerten sich die Vertreter des Regierungspräsidiums widersprüchlich. Einerseits bestritten sie ihn und betonten, dass dieser ohne Probleme auch von den anderen Flughäfen der Region aufgefangen werden könne. Anderseits maßen sie ihm eine so bedeutende Dimension zu, dass er etwa Söllingen in Gefahr bringen könnte. "Hinterher reichts's für keinen mehr", warnte Ralf Schmitt vom Referat Verkehr im Präsidium. "Wie kann die Zukunft Söllingens von etwas gefährdet werden, das gar keinen Bedarf hat", legte Richter Karlheinz Schenk seinen Finger in die Wunde. Und er wurde ungewöhnlich deutlich: "Es geht die Behörde einen feuchten Kehricht an, ob sich der Lahrer Flughafen trägt oder nicht. Lassen Sie die BFAL doch das Geld dort verbuddeln." Im Übrigen handle es sich um einen bestehenden Flugplatz. Professor Martin Meißner, der Rechtsbeistand der BFAL, bestritt grundsätzlich, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die für einen bestehenden Flughafen eine Bedarfsanalyse vorschreibt. Dennoch habe man sie vorgelegt. Die Auffassung des Regierungspräsidiums, es gebe für einen Betrieb in Lahr keinen Bedarf, beziehe sich auf Zahlen aus dem Jahr 1998. "Luftfahrttechnisch liegt das Lichtjahre zurück. Damals gab es drei Millionen Billigflüge, 2004 waren es 50 Millionen." In sechs Jahren habe sich die Zahl um das 18-fache erhöht, ohne dass ein Ende der Entwicklung absehbar sei. Meißner vermisste den klaren Nachweis, dass durch den Flugbetrieb in Lahr die Verkehrsinfrastruktur der Region zusammenbricht: "Wenn Sie das wirklich glauben, dann müssen wir schon Butter bei die Fische haben." Dass es einen genuinen Bedarf für Lahr gebe, sah auch das Gericht. Richter Schenk verwies auf den Europa-Park, den Schwarzwaldtourismus, die Spätaussiedler. Wie sich die Verkehrsströme bei den Billigfliegern entwickle, sei heute nicht vorherzusagen. Schenk unterstrich, dass ein Erfolg bei den Konversionsbemühungen des Zweckverbands wesentlich von der Entwicklung des brachliegenden Flugplatzes abhängt. Immerhin habe Lahr durch den Abzug der Kanadier 250 Millionen Euro an Kaufkraft verloren. Es gehe schließlich auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort. In diese Kerbe hieb auch Lahrs Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller als Zweckverbandsvorsitzender: "Wir haben einen privaten Investor, der fliegen und das Gelände wirtschaftlich nutzen will. Damit wären wir aus dem finanziellen Risiko. Kommt er nicht, dann sind unsere Flächen nur noch normales Gewerbegebiet und der Flugplatz eine Investitionsruine." Im Gegensatz zum Regierungspräsidium maß der Senat auch den Festlegungen des Landesentwicklungsplans, des Regionalplans und des Generalverkehrswegeplans wenig rechtliches Gewicht für eine Ablehnung der Lizenz bei. Sie seien von der Realität mittlerweile längst überholt. |
