BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 8. September 2004   ,         Lahrer Zeitung


 

Latte für Frachtflug hängt hoch

Unter den jetzigen Bedingungen bleibt der Rechtsweg einzige Chance für den Flughafen

Von Tobias Lupfer

 

Lahr. "So ein Problem gibt es nur in Deutschland", resümiert Axel Großmann, Geschäftsführer der Black Forest Airport GmbH, unzufrieden: Bürokratische Hürden hindern den Flugplatz daran, die Frachtfluggenehmigung voll zu nutzen.

Wie berichtet, hat die Beteibergesellschaft des Flughafens im Juni beim Finanzgericht Freiburg Klage eingereicht, um über den Rechtsweg die Genehmigung zu erhalten, Flüge mit Zielen außerhalb der EU abzufertigen. Im Mai 2003 wurde dem Flughafen die Ausnahmegenehmigung. zollpflichtige Flüge abzufertigen, entzogen - laut Großmann ist die Entscheidung im Bundesfinanzministerium gefallen, das anschließend eine entsprechende Weisung an die Oberfinanzdirektion Freiburg erlassen habe. Eine angestrebte "Einzelfallbefreiung von Zollflugplatzzwang" wird dem Flughafen nicht bewilligt. Großmann ist überzeugt: Lahr ist der einzige Regionalflughafen, in ganz Deutschland, der so behandelt wird.

"Aus der Erfahrung, die ich habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Flughäfen gibt, die anders behandelt werden", konterte gestern Günter Fritz, Gruppenleiter bei der Oberfinanzdirektion in Freiburg, auf Anfrage der "Lahrer Zeitung". Ein Jahr, von 2002 bis 2003, sei dem Lahrer Flughafen in Zusammenarbeit mit dem Zollamt Appenweier eine Ausnahmeregelung für Frachtflüge erteilt worden - "um zu sehen, wie es läuft", erklärte Fritz. "Weil nichts da war" sei die Ausnahmeregelung im Mai vergangenen Jahres dann nicht mehr verlängert worden.

Das Frachtflugaufkommen in der Testphase habe "bei weitem nicht ausgereicht", resümierte Fritz. Große Frachtmaschinen werden auf dem Lahrer Flughafen vorerst die Ausnahme bleiben. Denn unter den gegebenen Umständen könnte eine Ausnahmegenehmigung wie sie von 2002 bis 2003 erteilt wurde, "nicht wiederholt werden". Der Zoll richtet sich nach dem Verkehr, betonte Fritz - also werde eine Zollstelle nur dort eingerichtet, wo Verkehr ist.

Bevor in Lahr Flüge abgefertigt werden können, deren Ziel außerhalb der EU liegt, müsse ein entsprechender Bedarf vorhanden sein. Eine Sprecherin des Finanzgerichts in Freiburg bestätigte gestern den Eingang der Klageschrift der Black Forest Airport GmbH. Bis Ende September hat die Gegenseite, das zuständige Hauptzollamt, Zeit, zu der Klage Stellung zu nehmen. Danach beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen - für etwa zwei bis drei Jahre.

 
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