BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 6. August 2004   ,         Badische Zeitung


 

Klares und deutliches Nein

Regierungspräsidium Freiburg lehnt Antrag auf Genehmigung eines Verkehrsflughafens ab

(dü)

 

LAHR (BZ/dü). Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Antrag der Black Forest Airport Lahr GmbH (BFAL) auf Genehmigung eines Verkehrsflughafens auf dem Flugplatz Lahr abgelehnt. Damit ist der Weg für eine Klage der Plane Station Group als Betreiber vor dem Verwaltungsgerichtshof frei.

In einer gestern verbreiteten zweiseitigen Pressemitteilung führt die Behörde die wesentlichen Gründe für ihre alles andere als überraschende Entscheidung auf. Man habe neben dem privaten Interesse der BFAL auch das wirtschaftliche Interesse der Region berücksichtigt. Das Regierungspräsidium kommt dabei zum Schluss, dass dieses Interesse erheblich relativiert werden müsse, was sich auch an den bislang weitgehend unerfüllt gebliebenen Hoffnungen festmachen lasse, die sich an die Genehmigung des Fracht-Sonderflughafens geknüpft hätten. "Gegen einen Verkehrsflughafen in Lahr sprechen außerdem die Erfordernisse der Raumordnung, der nicht nachgewiesene Bedarf, die öffentlichen Verkehrsinteressen sowie die haushaltspolitischen Interessen des Landes und schließlich auch die Lärmauswirkungen", heißt es. Im Rahmen der Raumordnung befürworte der Landesentwicklungsplan nur eine bedarfsbezogene Integration freigegebener militärischer Flugplätze in die zivile Nutzung. Der Regionalplan enthalte aber keine verbindliche Aussage zum Luftverkehrsstandort Lahr, der Generalverkehrsplan des Landes sehe ausdrücklich keinen Bedarf für einen Regionalflughafen am Standort Lahr vor und der Bundesverkehrswegeplan habe nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums hier keinerlei planerische Verbindlichkeit.

Intensiv sei das Regierungspräsidium auch der Frage des Bedarfs nachgegangen. Fazit: Er kann in Lahr nicht nachgewiesen werden, auch nicht durch den Europapark. Aus einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bei einem ähnlichgelagerten Fall in Bitburg folge lediglich, "dass eine Genehmigung in Konversionsfällen zulässig sein kann, nicht aber, dass hierauf ein Anspruch besteht." Auch die öffentlichen Verkehrsinteressen sprächen gegen das Vorhaben. Es würde sich nicht sinnvoll in das Netz der vorhandenen Flughäfen am Oberrhein einfügen, die Auslastungsprobleme bei diesen Flughäfen verschärfen und damit die Gefahr heraufbeschwören, dass dort mehr vorhandene Verbindungen gestrichen werden müssen, als insgesamt in Lahr möglicherweise geschaffen werden könnten.

Schließlich berücksichtige die Entscheidung auch die haushaltspolitischen Interessen des Landes, das für die Sicherheit des Luftverkehrs erhebliche Aufwendungen gehabt hätte.

 
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