BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 27. November 2001   ,         Stadtanzeiger


 

Flugplatz erhält Genehmigung für Zollabfertigung

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat für vorerst ein Jahr die Zollabfertigung gewerblicher Waren auf dem Flugplatz Lahr genehmigt. Dies hat die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen Dr. Barbara Hendricks dem Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) mitgeteilt. Nur mit dieser Genehmigung macht der geplante Frahflugverkehr auch einen Sinn. Die Zollformalitäten werden von Bediensteten des Zollamts Appenweier vorgenommen, die je nach Bedarf zur Abfertigung von Frachtflügen nach Lahr kommen werden. Nach Ablauf der Probephase von einem Jahr wird dann eine endgültige Entscheidung durch das Bundesministerium der Finanzen über die Zollabfertigung auf dem Lahrer Flugplatz getroffen werden.

Die Errichtung einer eigenen ständigen Abfertigungsstelle am Flughafen Lahr wird seitens des Bundesfinanzministeriums wegen des noch geringen Verkehrsaufkommens sowie der unsicheren Prognosen für die weitere Entwicklung des Frachtflugverkehrs derzeit noch nicht in Betracht gezogen. Jetzt seien, so Weiß, die neuen Betreiber des Flugplatzes Lahr gefordert, im kommenden Jahr durch entsprechende Aktivitäten nachzuweisen, daß die Genehmigung der Frachtflugverkehre durch das Land wie auch die Genehmigung der Zollabfertigung durch den Bund tatsächlich genutzt werden und eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Flugplatzes Lahr eingeleitet wird.

 
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