BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 5. November 2001   ,         Lahrer Zeitung


 

Fluggegner sammeln Spenden

Verfahren gegen die Frachtfluggenehmigung in Lahr kostet etwa 35 000 Mark

Von Thomas Reizel

 

Die Bürgerinitiative gegen einen Flugplatz Lahr möchte weiter gerichtlich gegen die Frachtfluggenehmigung vom 8. Dezember vorgehen.Doch ein Blick in die Kasse offenbart enge Grenzen. Spendenaufrufeund eine Kunstauktion werden jetzt als Möglichkeiten gehandelt, um die Finanzlage zu verbessern.

Friesenheim-Schuttern.
»Wir müssen für unser Anliegen sammeln«, lautete das Fazit des Mitgliedertreffens am Freitagabend im Schutterner Gasthaus Prinzen. Acht Privatleute wollen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aktiv werden. Zwei stammen aus Offenburg, drei aus Schutterwald und drei aus Friesenheim.» Wenn in Waldshut, Frankfurt und anderswo für Nachtflugverbote gekämpft wird, dann gibt es für mich Gründe genug, gegen die Frachtfluggenehmigung in Lahr vorzugehen«, erklärte Manfred Lang aus Schutterwald. Acht Kläger, acht verschiedene Schicksale, ergänzt Rainer Kuhlen, Vorsitzender der Bürgerinitiative. »Jeder befürchtet andere Auswirkungen, entweder in gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht«, sagt er.
Dass so ein Verfahren Geld kostet, ist klar. Die Bürgerinitiativerechnet bei einem von ihr kalkulierten Streitwert von 80 000 Mark mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 35 000 Mark. Diese Summe könne nach eigenen Berechnungen anfallen, falls die BI das Verfahren verliert. Dann hätte die BI außer den Gerichtskosten nicht nur ihren eigenen Anwalt, sondern auch den des Landes Baden-Württemberg alsmöglichen Nebenkläger und den der Flugplatzbetreiber zu bezahlen. In einem ersten Schritt wird die Bürgerinitiative einen Spendenaufruf formulieren, laut Rainer Kuhlen außer den Mitgliedern auch die Stadt Offenburg, die Ortsteile Weier und Waltersweier, sowie die Gemeinden Neuried, Schutterwald, Hohberg, Meißenheim und Kappel-Grafenhausen erhalten werden.
Kunstauktion
Im Gespräch ist auch, Künstler für die Klage zu einer Kunstauktion zugewinnen. Konkrete Ansatzpunkte gebe es jedoch noch nicht, informierte Kuhlen.
In einem Eilverfahren hatte die Bürgerinitiative am 16. Oktober bereits einen formalen Erfolg erzielt. Weil es das Freiburger Regierungspräsidium bislang versäumt hat, den Konsens von maximal fünf Kapitel-III-Flügen zwischen 22 und 0 Uhr in die Genehmigung einzubauen, haben die Mannheimer Richter bis zur Erledigung jeglichen Frachtflugbetrieb über 20 Tonnen untersagt. Klaus Multhoff, Referatsleiter Verkehr der Freiburger Behörde, kündigte an, den Vorgang bis spätestens Ende nächster Woche abgeschlossen zu haben. Danach erlischt auch das Verbot der Mannheimer Richter.
Mit regelmäßigen Frachtflügen ist in absehbarer Zeit ohnehin nicht zurechnen. Ann Reynolds, Airport-Managerin des britischen Mehrheitsgesellschafters Wiggins, hatte gegenüber der Mittelbadischen Presse gesagt, dass bis Frühjahr vielleicht der eine oder andere unregelmäßige Frachtflug abgewickelt werden könnte. Die Bürgerinitiative sieht sich deshalb bestätigt. »Für die Nutzung des Lahrer Flugplatzes mit Frachtflügen gibt es keinen wirklichen Bedarf«, sagt BI-Vorsitzender Kuhlen.

 
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