BI gegen einen Flugplatz Lahr e.V.

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vom 6. November 2000   ,         Lahrer Zeitung


 

Beschwerde gegen Klaus Multhoff

Bürgerinitiative gegen einen Flugplatz Lahr hält Leiter des Verkehrsreferates für voreingenommen

 

Gegen den Leiter des Genehmigungsverfahrens Frachtflughafen Lahr, Klaus Multhoff, hat die »Bürgerinitiative gegen einen Flugplatz Lahr« Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.Lahr (tom). Die Flugplatz-Gegner halten den Beamten laut einer Pressemitteilung für »nicht geeignet, ein ergebnisoffenes Verfahren durchzuführen«. In einem mehrseitigen Schreiben an den Regierungspräsidenten Dr. von Ungern-Sternberg versuchen sie zu belegen, dass Multhoff nicht »unbefangen« sei. Es gebe aus Sicht der Bürgerinitiative Verfahrensmängel: Es gebe zu kurze Fristen (zwischen dem Ende der Einspruchsfrist und der Erörterung liege nur ein Werktag), fehlende Gutachten (Schadstoff-Ausstoß der Frachtflugzeuge), veraltete Lärm- und lärmmedizinische Gutachten.»NATO nicht gehört«Obwohl noch immer militärisch bestimmt (NATO-Reserve-Flugplatz), sei die NATO nicht vor Beginn des Verfahrens angehört worden. Dass morgen, Dienstag, um 9.30 Uhr auf dem Lahrer Flugplatz eine Erörterung stattfinden soll, obwohl Ende November vielleicht durch das »Konsensangebot« der Flugplatz GmbH (die BI spricht von einem Erpressungsversuch) eine völlig andere Ausgangslage herrschen wird, ist für die Flugplatz-Gegner nicht nachvollziehbar: Unter dem Motto »Per Anruf-Sondergenehmigung« bemängelt die Bürgerinitiative die zahllosen Ausnahmegenehmigungen des verantwortlichen Beamten Multhoff. Fast 25 Prozent aller Flüge auf dem Lahrer Landeplatz erfolgten per Ausnahmeerlaubnis, das seien insbesondere das Pilotentraining und weitere Flüge mit Maschinen über 20 Tonnen. Nicht nur die pure Anzahl, sondern auch die damit verbundene mangelnde Einhaltung gewisser Auflagen, wie zum Beispiel die Beachtung von Platzrunden, Flugrouten, Flughöhen und der Betriebszeiten, wirft die BI Klaus Multhoff vor. Zudem sieht sie es als fragwürdig an, dass mögliche neue Genehmigungen erfolgen, ohne dass die Auflagen der Betriebsgenehmigung von 1997 erfüllt wurden. Darin sei zum Beispiel verankert, dass die Flugplatz GmbH »unverzüglich« ein Abwasserkonzept vorzulegen habe. Erst jetzt liege es vor. Auch das versuchte Abholzen dreier Nussbäume in Schuttern (angeblich ein »Flughindernis«) sei für die Flugplatz-Gegner Beweis für die Voreingenommenheit von Klaus Multhoff. Er habe das durchsetzen wollen, es dann aber nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg fallen lassen müssen. »Erörterung aussetzen« In dem Brief heißt es unter anderem: »Es gibt kaum noch jemand, der von Klaus Multhoff ein offenes Genehmigungsverfahren erwartet. Wir möchten Sie bitten, einen neuen Verantwortlichen zu benennen und bis dahin den Erörterungstermin auszusetzen.«

 
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